VISTA Science Experience Center Hausordnung
1. Diese Hausordnung gilt für alle Räumlichkeiten des am Institute of Science and Technology Austria (ISTA) eingerichteten VISTA Science Experience Centers und die davon ausgehenden Aktivitäten. Mit dem Betreten erkennen die Besucher:innen diese Hausordnung an. Die Hausordnung des VISTA Science Experience Centers gilt neben der Hausordnung des ISTA sowie der Campusordnung für das Campusgelände Klosterneuburg.
2. Alle Besucher:innen sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Sie haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Aufwendungen und Schäden am Gebäude, den Ausstellungsobjekten und an festen sowie beweglichen Einrichtung, es sei denn diese Aufwendungen und Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ISTA. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, die ihr anvertrauten Kinder zu beaufsichtigen, um Unfälle sowie Schäden zu vermeiden. Eltern haften für Aufsichtspflichtverletzungen gegenüber ihren Kindern. Bei Kinder- und Schulgruppen haftet die Aufsicht führende Person. Besondere Teilnahmebedingungen für Gruppenangebote sind möglich und gelten stets als Ergänzung zu dieser Hausordnung.
4. Den Anordnungen der Mitarbeiter:innen des VISTA Science Experience Centers ist ausnahmslos Folge zu leisten.
5. Es ist nicht erlaubt, Ausstellungsobjekte zu berühren. Hiervon ausgenommen sind ausgewiesene Hands-On Objekte.
6. Schirme, Rucksäcke und Taschen, welche das A3-Format (29,7 cm x 42,0 cm) und/oder eine Tiefe von 25,0 cm überschreiten, sind in ein Garderobenfach einzuschließen. Das VISTA Science Experience Center übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Wertgegenstände, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ISTA. Eltern mit Kleinkindern unter 4 Jahren ist nach einer Kontrolle erlaubt, Taschen bzw. Rucksäcke mitzunehmen. Kinderwägen dürfen nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Platzkapazität mitgenommen werden.
7. Das Mitnehmen von Tieren jeglicher Art ist verboten. Hiervon ausgenommen sind an der Leine geführte Assistenz- und Therapiehunde. Der entsprechende Ausweis ist dem Personal an der Rezeption vorzulegen.
8. Das Rauchen und die Verwendung von E-Zigaretten sind generell untersagt.
9. Der Verzehr und die Mitnahme von Speisen und Getränke sind im gesamten Untergeschoß (besonders im Ausstellungsbereich) untersagt.
10. Fotografieren und Filmen ist nur ohne Blitzlicht und Stativ sowie ausschließlich für private Zwecke erlaubt. Aufnahmen für andere Zwecke sind genehmigungspflichtig und müssen vor dem Besuch angemeldet werden. Wir behalten uns vor das Fotografieren und Filmen fallweise gänzlich zu untersagen.
11. Notausgänge dürfen nur in Notfällen benützt werden. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden.
12. Bei Ertönen des Feueralarms ist den Anweisungen des Personals des VISTA Science Experience Centers unbedingt Folge zu leisten. Das Gebäude ist auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Der Aufzug darf hierbei nicht benützt werden.
13. Der Ausstellungsbereich kann nur in Begleitung einer VISTA-Mitarbeiterin oder eines VISTA-Mitarbeiters besucht werden. Wir bitten Sie, die Ausstellung auf Wunsch der Mitarbeiter:innen am Ende wieder zu verlassen.
14. Das Mitbringen von Gefahrenstoffen, Waffen etc. ist nicht gestattet. Das Sicherheits- und Aufsichtspersonal ist bei hinreichend konkretem Verdacht auf die Mitnahme verbotener Gegenstände berechtigt, den Inhalt von Taschen zu überprüfen.
15. Das VISTA Science Experience Center behält sich das Recht vor, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung oder sonst ungebührlichem Verhalten, Besucher:innen des Hauses zu verweisen und ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen
Klosterneuburg, September 2025